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Vorgelegte Muster gelten als Durchschnittsproben, insbesondere bei Nachbestellungen und Nachlieferungen. Farben aus Farbtabellen nach RAL, HKS oder Pantoneo oder ähnlich  sind Annäherungswerte. Farbabweichungen, die druck-, material- oder sonst wie  herstellungsbedingt entstehen, stellen keinen Mangel dar.  9. Fahrzeugfolierung/Fahrzeugbeschriftung Eine Folierung von Fahrzeugen erfolgt nur, wenn das Fahrzeug gereinigt und mit unversiegelter  Oberfläche zur Verfügung gestellt wird. Ist dieses nicht erfolgt, sind wie berechtigt, das Fahrzeug durch Dritte reinigen zu  lassen. Hiermit verbundene Kosten werden dem Besteller gesondert in  Rechnung gestellt.  Bei der Folierung von Fahrzeugen können Überlappungen verschiedener Folien auftreten,  obgleich wir bemüht sind, dieses zu vermeiden. Soweit das gesamte Erscheinungsbild der  Folierung durch die Überlappungen nicht beeinträchtigt wird, stellt dies keinen Mangel dar.  Der Besteller hat auf besondere Eigenschaften der Oberflächen bei Fahrzeugen hinzuweisen,  insbesondere nachträglich erfolgte Lackierungen, auch bezogen auf Kunststoffoberflächen. Bei  der Entfernung von Folienbeschichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf Schäden an dem  Fahrzeug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt für die Entfernung von durch uns  angebrachten Folierungen sowie auch für die Entfernung von durch Dritte aufgebrachte  Folierungen.  Reklamationen aufgrund fehlender Pflege oder Wäsche werden nicht anerkannt.  10. Textilveredelung Durch die Veredelung wird die Waschbarkeit von Textilien zum Teil verringert. Reklamationen, die  auf fehlerhafter Pflege oder falsches Waschen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.  Für kundenseitig gelieferte Textilien beschränkt sich unsere Haftung für die Haltbarkeit oder  Unversehrtheit der Textilien auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Üblicherweise mit der  Veredelung einhergehende Beeinträchtigungen der Textilien stellen keinen Mangel oder Schaden  dar.  Die Farb- und Größenangaben der verschiedenen Hersteller unterliegen keiner einheitlichen  Norm und weichen voneinander ab. Reklamationen aufgrund kundenseitiger Vorstellungen von  Farbe, Größe und Schnitt können aufgrund der bestehenden Toleranzen von uns nicht anerkannt  werden. Dieses gilt auch für Farbangaben in Printkatalogen, die druckbedingt nicht den  tatsächlichen Farben von Textilien entsprechen können.  Unveredelte Mustertextilien werden dem Kunden, sofern Lieferanten diese nicht vom Umtausch  ausgeschlossen haben, auf Wunsch kostenfrei zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Werden diese  nach Erhalt nicht innerhalb einer Umtauschfrist von 14 Tagen an uns zurückgegeben, wird die  Ware dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer Warenrückgabe von unveredelten Textilien  werden 15 % Handlingskosten (mind. 15,- EUR) vom Warenwert abgezogen. Ein Umtausch in  eine andere Größe/Farbe ist kostenfrei, hat jedoch vor Veredelung zu erfolgen. Veredelte Ware ist  vom Umtausch ausgeschlossen.  11. Lagerung fertiger Waren Der Kunde hat die Ware spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung durch uns  abzuholen. Spätestens 6 Monate nach schriftlicher Bekanntgabe der Fertigstellung/Aufforderung  der Abholung wird die Ware entsorgt. Hiermit verbundene Kosten hat der Kunde zu tragen.  Dasselbe gilt für Daten, Muster, Vorlagen usw., die uns zur Verfügung gestellt wurden.  12. Periodische Leistungen Bei periodisch erfolgenden, regelmäßigen Bestellungen ist eine gesonderte schriftliche  Vereinbarung über die Konditionen zu schließen. Die Kündigung einer solchen Vereinbarung hat  schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats.  13. Nutzungsrechte, Schutzrechte, Urheberrechte Alle durch uns erstellten Skizzen, Entwürfe, Korrekturabzüge, Layout-Reinzeichnungen sowie alle  für die Digitalisierung bearbeiteten, z.B. vektorisierten Daten bleiben unser Eigentum, auch über  die Abwicklung des jeweiligen Auftrages hinaus.  Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns  zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Werden nach Vorgabe durch den Kunden Produkte hergestellt, die zu einer Verletzung von  Urheberrechten Dritter führen, haftet ausschließlich der Kunde. Die Frage, ob Schutzrechte  Dritter verletzt werden, fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich und wird durch uns nicht  geprüft. Soweit wir wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch genommen werden, ist  der Kunde verpflichtet, uns von solchen Ansprüchen freizustellen, wenn dessen Vorgaben die  Ursache für die Verletzung sind.  14. Datenschutz Adress- und Produktionsdaten werden durch uns zum Zwecke der Auftragsbearbeitung  gespeichert. Der Kunde ist hiermit einverstanden. Er hat das Recht, Auskunft hierüber von uns zu  verlangen und auch die Löschung der Daten. Die Aufforderung hierzu hat schriftlich zu erfolgen.  Weisen uns überlassene Datenträger datenverändernde Codes (Viren, Trojaner, Dialer usw.) auf,  sind wir berechtigt, alle sonstigen uns von Kunden überlassenen Datenträger auch ohne weitere  Prüfung zurückzuweisen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund der  Überlassung von datenverändernden Codes behalten wir uns vor.  Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung damit einverstanden, dass wir unsere im Rahmen  des Auftrages erbrachten Leistungen für eigene Werbezwecke verwenden dürfen. Dies geschieht,  soweit möglich, entpersonalisiert.  15. Eigentumsvorbehalt Fertige und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deren  Weiterveräußerung darf ausschließlich im Rahmen der ordnungsgemäßen und üblichen  Geschäftsführung erfolgen. Für den Fall einer Weiterveräußerung an Dritte tritt der Kunde bereits  jetzt Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung an uns ab. Die Abtretung wird durch  uns angenommen.  Für den Fall einer Beschlagnahme oder Pfändung der von uns gelieferten Waren sind wir  unverzüglich hierüber zu informieren. Hiermit verbundene Kosten trägt der Besteller. Durch uns gelieferte Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.  1 . Gerichtsstand und Erfüllungsort 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit dem Vertragsverhältnis im Zusammenhang stehenden  Ansprüche ist, falls der Kunde nicht Verbraucher ist, am Sitz unseres Betriebes in  .  63303 Dreieich Hierdurch wird nicht unser Recht ausgeschlossen, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.  Die vertraglichen Beziehungen beurteilen sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik  Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufr echt. RR Folienwerk, René Rondholz, 63303 Dreieich, Stand: 16. Dezember 2014   Allgemeine Geschäftsbedingungen      von RR Folienwerk   Inh. René Rondholz 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen  Vertrages. Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird  widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in unseren Geschäftsräumen  deutlich sichtbar bekannt gegeben. Sie können ebenfalls auf unserer Internetpräsenz (www. rr- folien .de/AGB) heruntergeladen werden.  2. Angebote und Leistungen Unsere Angebote sind stets freibleibend. Deren Rechtswirksamkeit tritt ein mit Erteilung einer  Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung gegenüber den Kunden. Die von uns genannten  Preise werden netto, d.h. ohne Angabe enthaltener Mehrwertsteuer abgegeben. Unsere Angebote  stehen unter dem Vorbehalt, dass die für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Daten  unverändert bleiben.  Wir behalten uns vor, auf die Zustellung einer Auftragsbestätigung zu verzichten, wenn die  Bestellung nur geringfügig geändert wird oder der Bestellwert sich nicht um mehr als 100,00 €  verändert.  Externe Dienstleistungen, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind wie  insbesondere rechtschreibliche, stilistische, grammatikalische und inhaltliche Verbesserungen  von Texten und auch Übersetzungen werden  zusätzlich berechnet.  Die von uns genannten Preise gelten ab Werk. Kosten im Zusammenhang mit der Versendung  werden gesondert in Rechnung gestellt. Dieses gilt auch für Kosten, die von dem Vertragspartner  dadurch verursacht werden, dass er bei geringfügigen Abweichungen von Vorlagen die  Neuauflage von Proofs und Probedrucken veranlasst. Alle uns überlassenen Daten und Muster sind als Kopien auszuhändigen. Bei der Vorlage von  Originalen beschränkt sich unsere Haftung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes auf  Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit  unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.  Kosten für die Bearbeitung, Korrektur und sonstige Änderungen von Mustern, Skizzen und Daten  werden gesondert in Rechnung gestellt.  Nach Zusendung eines Korrekturabzuges sind binnen 5 Tagen ab Zugang bei dem Kunden  Änderungswünsche mitzuteilen. Auch bei fehlender ausdrücklicher Erklärung des Kunden gilt die  Produktionsfreigabe als erteilt nach Ablauf von 5 Werktagen (montags bis freitags). Alle  Änderungen des ersten Korrekturabzuges sind gesondert zu vergüten, soweit notwendige  Änderungen nicht durch unser Verschulden veranlasst sind. 3. Auftragserteilung Verbindlich für die Auftragserteilung sind nur ein schriftlicher Auftrag durch den Kunden oder  unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Besteller trägt die Gewähr dafür, dass der Auftrag  zutreffend erteilt wird.  4. Zahlungsbedingungen Zahlungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum zu leisten. Skonto wird, sofern nicht anders  vereinbart, nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden angemessene Mahngebühren geltend  gemacht.  Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, sind Aufrechnung und Geltendmachung von  Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig  festgestellt oder unbestritten. Handelsvertreter, Reisende, Monteure und Fahrer sind nur gegen Vorlage einer Vollmacht dazu  berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.  5. Lieferbedingungen Von uns genannte Lieferzeiten sind keine Fixtermine. Fixe Liefertermine bedürfen zu Ihrer  Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Bei  Verzögerung der Auslieferung ist eine angemessene Nachfrist zu setzen für die Bewirkung der  Leistung, bevor ein Rücktritt durch den Kunden erfolgen kann.  Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruhen, die wir nicht  beeinflussen können wie Streik, Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten sowie in  allen sonstigen Fällen höherer Gewalt. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei  Zulieferbetrieben von uns entstehen und es deshalb zu einer Verzögerung kommt.  Wir behalten uns das Recht vor, Teilmengen zu liefern. Diese sind auf der Grundlage unserer  Zahlungsbedingungen zu vergüten. Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns ebenfalls  vor, weitere Lieferungen so lange einzubehalten, bis die Zahlung der Teilmenge erfolgt ist.  6. Montagetätigkeiten Wird von uns gelieferte Ware entweder durch uns oder durch Dritte montiert, hat der Kunde dafür  Sorge zu tragen, dass eventuell notwendige Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden.  Werden diese nicht erteilt, bleibt die Wirksamkeit des uns erteilten Auftrages hiervon unberührt.  Sind für Montagetätigkeiten statische Berechnungen notwendig, sind diese von dem Kunden auf  dessen Kosten zu veranlassen.  Von uns mitgeteilte Angebote für Montagearbeiten sind freibleibend und können sich erhöhen,  wenn die Durchführung der Montagearbeiten am Montageort aufgrund äußerer Umstände  behindert wird. Dies gilt nicht, wenn etwaige Verzögerungen unserem Verantwortungsbereich  zuzuordnen sind.  7. Versand Die Art der Versendung wird durch den Kunden bestimmt. Mit Verlassen unseres Betriebs geht  die Gefahr der Versendung auf diesen über.  Eine Versicherung der versendeten Ware erfolgt nur auf Veranlassung des Kunden. Etwaig  hiermit verbundene Kosten trägt der Kunde. 8. Reklamationen/Haftung Mit der Produktionsfreigabe durch den Kunden geht die Gefahr der fehlerhaften Erstellung auf  diesen über. Ausgeschlossen hiervon sind Mängel der Bestellung, die erst im laufenden  Produktionsprozess entstanden sind oder vorher nicht erkennbar waren.  Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Fehlerhaftigkeit der Ware unverzüglich zu rügen.  Anderenfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß genehmigt.  Bei berechtigten Mängeln sind wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte berechtigt,  nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Anderes gilt nur bei entsprechender ausdrücklicher  Vereinbarung oder für den Fall, dass eine zuvor zugesicherte Eigenschaft der Bestellung fehlt.  Erst im Falle einer fehlgeschlagenen oder unterlassenen Nachbesserung in angemessener Zeit  steht dem Kunden das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten.  Werden uns von dem Kunden Materialien zur Verfügung gestellt, die durch uns zu bearbeiten  sind, haften wir für Schäden an diesen nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig  herbeigeführt wurden. Üblicherweise eintretende Beschädigungen stellen keinen Mangel oder  Schaden dar.  Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % berechtigen nicht zur Mängelrüge.  Eine Fahrzeugteil- oder Vollfolierung bedarf der Kenntnisnahme und der Unterzeichnung unseres Merkblattes. 16. Verknüpfung von unserer Homepage Die Firma RR Folien und mehr übernimmt keine Haftung für Inhalte von externen Seiten und  elektronischen Mitteilungen, die von unserer Homepage verlinkt sind.
 Vorgelegte Muster gelten als Durchschnittsproben, insbesondere bei Nachbestellungen und Nachlieferungen. Farben aus Farbtabellen nach RAL, HKS oder Pantoneo oder ähnlich  sind Annäherungswerte. Farbabweichungen, die druck-, material- oder sonst wie  herstellungsbedingt entstehen, stellen keinen Mangel dar.  9. Fahrzeugfolierung/Fahrzeugbeschriftung Eine Folierung von Fahrzeugen erfolgt nur, wenn das Fahrzeug gereinigt und mit unversiegelter  Oberfläche zur Verfügung gestellt wird. Ist dieses nicht erfolgt, sind wie berechtigt, das Fahrzeug durch Dritte reinigen zu  lassen. Hiermit verbundene Kosten werden dem Besteller gesondert in  Rechnung gestellt.  Bei der Folierung von Fahrzeugen können Überlappungen verschiedener Folien auftreten,  obgleich wir bemüht sind, dieses zu vermeiden. Soweit das gesamte Erscheinungsbild der  Folierung durch die Überlappungen nicht beeinträchtigt wird, stellt dies keinen Mangel dar.  Der Besteller hat auf besondere Eigenschaften der Oberflächen bei Fahrzeugen hinzuweisen,  insbesondere nachträglich erfolgte Lackierungen, auch bezogen auf Kunststoffoberflächen. Bei  der Entfernung von Folienbeschichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf Schäden an dem  Fahrzeug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt für die Entfernung von durch uns  angebrachten Folierungen sowie auch für die Entfernung von durch Dritte aufgebrachte  Folierungen.  Reklamationen aufgrund fehlender Pflege oder Wäsche werden nicht anerkannt.  10. Textilveredelung Durch die Veredelung wird die Waschbarkeit von Textilien zum Teil verringert. Reklamationen, die  auf fehlerhafter Pflege oder falsches Waschen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.  Für kundenseitig gelieferte Textilien beschränkt sich unsere Haftung für die Haltbarkeit oder  Unversehrtheit der Textilien auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Üblicherweise mit der  Veredelung einhergehende Beeinträchtigungen der Textilien stellen keinen Mangel oder Schaden  dar.  Die Farb- und Größenangaben der verschiedenen Hersteller unterliegen keiner einheitlichen  Norm und weichen voneinander ab. Reklamationen aufgrund kundenseitiger Vorstellungen von  Farbe, Größe und Schnitt können aufgrund der bestehenden Toleranzen von uns nicht anerkannt  werden. Dieses gilt auch für Farbangaben in Printkatalogen, die druckbedingt nicht den  tatsächlichen Farben von Textilien entsprechen können.  Unveredelte Mustertextilien werden dem Kunden, sofern Lieferanten diese nicht vom Umtausch  ausgeschlossen haben, auf Wunsch kostenfrei zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Werden diese  nach Erhalt nicht innerhalb einer Umtauschfrist von 14 Tagen an uns zurückgegeben, wird die  Ware dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer Warenrückgabe von unveredelten Textilien  werden 15 % Handlingskosten (mind. 15,- EUR) vom Warenwert abgezogen. Ein Umtausch in  eine andere Größe/Farbe ist kostenfrei, hat jedoch vor Veredelung zu erfolgen. Veredelte Ware ist  vom Umtausch ausgeschlossen.  11. Lagerung fertiger Waren Der Kunde hat die Ware spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung durch uns  abzuholen. Spätestens 6 Monate nach schriftlicher Bekanntgabe der Fertigstellung/Aufforderung  der Abholung wird die Ware entsorgt. Hiermit verbundene Kosten hat der Kunde zu tragen.  Dasselbe gilt für Daten, Muster, Vorlagen usw., die uns zur Verfügung gestellt wurden.  12. Periodische Leistungen Bei periodisch erfolgenden, regelmäßigen Bestellungen ist eine gesonderte schriftliche  Vereinbarung über die Konditionen zu schließen. Die Kündigung einer solchen Vereinbarung hat  schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats.  13. Nutzungsrechte, Schutzrechte, Urheberrechte Alle durch uns erstellten Skizzen, Entwürfe, Korrekturabzüge, Layout-Reinzeichnungen sowie alle  für die Digitalisierung bearbeiteten, z.B. vektorisierten Daten bleiben unser Eigentum, auch über  die Abwicklung des jeweiligen Auftrages hinaus.  Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns  zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Werden nach Vorgabe durch den Kunden Produkte hergestellt, die zu einer Verletzung von  Urheberrechten Dritter führen, haftet ausschließlich der Kunde. Die Frage, ob Schutzrechte  Dritter verletzt werden, fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich und wird durch uns nicht  geprüft. Soweit wir wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch genommen werden, ist  der Kunde verpflichtet, uns von solchen Ansprüchen freizustellen, wenn dessen Vorgaben die  Ursache für die Verletzung sind.  14. Datenschutz Adress- und Produktionsdaten werden durch uns zum Zwecke der Auftragsbearbeitung  gespeichert. Der Kunde ist hiermit einverstanden. Er hat das Recht, Auskunft hierüber von uns zu  verlangen und auch die Löschung der Daten. Die Aufforderung hierzu hat schriftlich zu erfolgen.  Weisen uns überlassene Datenträger datenverändernde Codes (Viren, Trojaner, Dialer usw.) auf,  sind wir berechtigt, alle sonstigen uns von Kunden überlassenen Datenträger auch ohne weitere  Prüfung zurückzuweisen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund der  Überlassung von datenverändernden Codes behalten wir uns vor.  Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung damit einverstanden, dass wir unsere im Rahmen  des Auftrages erbrachten Leistungen für eigene Werbezwecke verwenden dürfen. Dies geschieht,  soweit möglich, entpersonalisiert.  15. Eigentumsvorbehalt Fertige und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deren  Weiterveräußerung darf ausschließlich im Rahmen der ordnungsgemäßen und üblichen  Geschäftsführung erfolgen. Für den Fall einer Weiterveräußerung an Dritte tritt der Kunde bereits  jetzt Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung an uns ab. Die Abtretung wird durch  uns angenommen.  Für den Fall einer Beschlagnahme oder Pfändung der von uns gelieferten Waren sind wir  unverzüglich hierüber zu informieren. Hiermit verbundene Kosten trägt der Besteller. Durch uns gelieferte Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.  1 . Gerichtsstand und Erfüllungsort 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit dem Vertragsverhältnis im Zusammenhang stehenden  Ansprüche ist, falls der Kunde nicht Verbraucher ist, am Sitz unseres Betriebes in  .  63303 Dreieich Hierdurch wird nicht unser Recht ausgeschlossen, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.  Die vertraglichen Beziehungen beurteilen sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik  Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufr echt. RR Folienwerk, René Rondholz, 63303 Dreieich, Stand: 16. Dezember 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen  von RR Folienwerk Inh. René Rondholz 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen  Vertrages. Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird  widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in unseren Geschäftsräumen  deutlich sichtbar bekannt gegeben. Sie können ebenfalls auf unserer Internetpräsenz (www. rr- folien .de/AGB) heruntergeladen werden.  2. Angebote und Leistungen Unsere Angebote sind stets freibleibend. Deren Rechtswirksamkeit tritt ein mit Erteilung einer  Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung gegenüber den Kunden. Die von uns genannten  Preise werden netto, d.h. ohne Angabe enthaltener Mehrwertsteuer abgegeben. Unsere Angebote  stehen unter dem Vorbehalt, dass die für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Daten  unverändert bleiben.  Wir behalten uns vor, auf die Zustellung einer Auftragsbestätigung zu verzichten, wenn die  Bestellung nur geringfügig geändert wird oder der Bestellwert sich nicht um mehr als 100,00 €  verändert.  Externe Dienstleistungen, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind wie  insbesondere rechtschreibliche, stilistische, grammatikalische und inhaltliche Verbesserungen  von Texten und auch Übersetzungen werden  zusätzlich berechnet.  Die von uns genannten Preise gelten ab Werk. Kosten im Zusammenhang mit der Versendung  werden gesondert in Rechnung gestellt. Dieses gilt auch für Kosten, die von dem Vertragspartner  dadurch verursacht werden, dass er bei geringfügigen Abweichungen von Vorlagen die  Neuauflage von Proofs und Probedrucken veranlasst. Alle uns überlassenen Daten und Muster sind als Kopien auszuhändigen. Bei der Vorlage von  Originalen beschränkt sich unsere Haftung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes auf  Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit  unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.  Kosten für die Bearbeitung, Korrektur und sonstige Änderungen von Mustern, Skizzen und Daten  werden gesondert in Rechnung gestellt.  Nach Zusendung eines Korrekturabzuges sind binnen 5 Tagen ab Zugang bei dem Kunden  Änderungswünsche mitzuteilen. Auch bei fehlender ausdrücklicher Erklärung des Kunden gilt die  Produktionsfreigabe als erteilt nach Ablauf von 5 Werktagen (montags bis freitags). Alle  Änderungen des ersten Korrekturabzuges sind gesondert zu vergüten, soweit notwendige  Änderungen nicht durch unser Verschulden veranlasst sind. 3. Auftragserteilung Verbindlich für die Auftragserteilung sind nur ein schriftlicher Auftrag durch den Kunden oder  unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Besteller trägt die Gewähr dafür, dass der Auftrag  zutreffend erteilt wird.  4. Zahlungsbedingungen Zahlungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum zu leisten. Skonto wird, sofern nicht anders  vereinbart, nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden angemessene Mahngebühren geltend  gemacht.  Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, sind Aufrechnung und Geltendmachung von  Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig  festgestellt oder unbestritten. Handelsvertreter, Reisende, Monteure und Fahrer sind nur gegen Vorlage einer Vollmacht dazu  berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.  5. Lieferbedingungen Von uns genannte Lieferzeiten sind keine Fixtermine. Fixe Liefertermine bedürfen zu Ihrer  Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Bei  Verzögerung der Auslieferung ist eine angemessene Nachfrist zu setzen für die Bewirkung der  Leistung, bevor ein Rücktritt durch den Kunden erfolgen kann.  Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruhen, die wir nicht  beeinflussen können wie Streik, Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten sowie in  allen sonstigen Fällen höherer Gewalt. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei  Zulieferbetrieben von uns entstehen und es deshalb zu einer Verzögerung kommt.  Wir behalten uns das Recht vor, Teilmengen zu liefern. Diese sind auf der Grundlage unserer  Zahlungsbedingungen zu vergüten. Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns ebenfalls  vor, weitere Lieferungen so lange einzubehalten, bis die Zahlung der Teilmenge erfolgt ist.  6. Montagetätigkeiten Wird von uns gelieferte Ware entweder durch uns oder durch Dritte montiert, hat der Kunde dafür  Sorge zu tragen, dass eventuell notwendige Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden.  Werden diese nicht erteilt, bleibt die Wirksamkeit des uns erteilten Auftrages hiervon unberührt.  Sind für Montagetätigkeiten statische Berechnungen notwendig, sind diese von dem Kunden auf  dessen Kosten zu veranlassen.  Von uns mitgeteilte Angebote für Montagearbeiten sind freibleibend und können sich erhöhen,  wenn die Durchführung der Montagearbeiten am Montageort aufgrund äußerer Umstände  behindert wird. Dies gilt nicht, wenn etwaige Verzögerungen unserem Verantwortungsbereich  zuzuordnen sind.  7. Versand Die Art der Versendung wird durch den Kunden bestimmt. Mit Verlassen unseres Betriebs geht  die Gefahr der Versendung auf diesen über.  Eine Versicherung der versendeten Ware erfolgt nur auf Veranlassung des Kunden. Etwaig  hiermit verbundene Kosten trägt der Kunde. 8. Reklamationen/Haftung Mit der Produktionsfreigabe durch den Kunden geht die Gefahr der fehlerhaften Erstellung auf  diesen über. Ausgeschlossen hiervon sind Mängel der Bestellung, die erst im laufenden  Produktionsprozess entstanden sind oder vorher nicht erkennbar waren.  Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Fehlerhaftigkeit der Ware unverzüglich zu rügen.  Anderenfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß genehmigt.  Bei berechtigten Mängeln sind wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte berechtigt,  nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Anderes gilt nur bei entsprechender ausdrücklicher  Vereinbarung oder für den Fall, dass eine zuvor zugesicherte Eigenschaft der Bestellung fehlt.  Erst im Falle einer fehlgeschlagenen oder unterlassenen Nachbesserung in angemessener Zeit  steht dem Kunden das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten.  Werden uns von dem Kunden Materialien zur Verfügung gestellt, die durch uns zu bearbeiten  sind, haften wir für Schäden an diesen nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig  herbeigeführt wurden. Üblicherweise eintretende Beschädigungen stellen keinen Mangel oder  Schaden dar.  Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % berechtigen nicht zur Mängelrüge.  Eine Fahrzeugteil- oder Vollfolierung bedarf der Kenntnisnahme und der Unterzeichnung unseres Merkblattes. 16. Verknüpfung von unserer Homepage Die Firma RR Folien und mehr übernimmt keine Haftung für Inhalte von externen Seiten und  elektronischen Mitteilungen, die von unserer Homepage verlinkt sind.
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